Erbrecht
➢ Die Erbnachweisklausel vieler Sparkassen in den AGBen ist unwirksam und ein Erbschein ist nicht immer notwendig, hat der Bundesgerichtshof entschieden: BGH-Urteil vom 08.10.2013 (Az.: XI ZR 401/12).
IT-Recht
➢ Der Bundesgerichtshof hat in den sogenannten „Facebook Urteilen“ klargestellt, dass die Erben einen Anspruch gegen Facebook auf Zugang zum Nutzerkonto haben und somit die Kommunikation des/der Verstorbenen ansehen dürfen. Lediglich die aktive Nutzung des Accounts darf den Erben verwehrt werden (BGH-Urteil vom 12.07.2018, Az.: III ZR 183/17 und BGH- Urteil vom 27.08.2020, Az.: III ZB 30/20).
➢ Der BGH hat mit Urteil vom 06.10.2022, Az.: VII ZR 895/21, entschieden, dass dann, wenn eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird, sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen ist. Denn damit ist die E-Mail so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er sie unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kann. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.“
Zivilprozessrecht
➢ Für Rechtsanwälte ist es unabingbar, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Subsidiaritätsgrundsatz zu kennen. In folgender Entscheidung (Urteil vom 28.01.2020, Az.: VIII ZR 57/19) zum Dieselskandal bzw. VW-Abgasskandal ging der BGH erneut darauf ein, vgl. Leitsatz:
„Eine Zulassung der Revision wegen eines dem Berufungsgericht unterlaufenen
Gehörsverstoßes kommt nicht in Betracht, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen
Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts der nunmehr gerügten Gehörsverletzung
entgegenzuwirken (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. März 2016 – IX ZR
211/14, NJW-RR 2016, 699). Hierbei ist eine anwaltlich vertretene Partei auch
gehalten, das Berufungsgericht auf von ihm bislang nicht beachtete höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze hinzuweisen“