Geboren 1977 und aufgewachsen in Bamberg.
Abitur am Dientzenhofer-Gymnasium in Bamberg.
Studium der Rechtswissenschaften und erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Würzburg. Sowie Begleitstudium im Europarecht mit Abschluss als Europajurist. Referendariat und zweites juristisches Staatsexamen in Schweinfurt und Würzburg. Beide Staatsexamen mit Prädikatsexamen abgeschlossen. Seit September 2009 ist Herr Hollfelder als Rechtsanwalt in Bamberg tätig.
Erbrecht und IT-Recht
Rechtsanwalt Hollfelder verfügt über die rare Kombination der Fachanwaltschaften Erbrecht sowie IT-Recht: Im heutigen digitalen Zeitalter gibt es immer mehr digitale Werte, wie Bitcoins (oder andere Kryptowährungen), Homepages und Domains etc. Somit spielt auch der digitale Nachlass eine immer größere Rolle in der Nachlassplanung und im Erbfall.
Aber auch für das „klassische“ Erbrecht ist Fachanwalt Hollfelder Ihr Ansprechpartner bzw. Ihr Anwalt: Wenn es z.B. um die Nachlassplanung, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Testamente und Erbverträge oder Erbschaftsstreitigkeiten und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geht, können Sie sich an Fachanwalt Hollfelder wenden. Auch kann Herr Rechtsanwalt Hollfelder Ihren Pflichtteilsanspruch am Erbe geltend machen. Er wird Ihnen erklären, wie der Pflichtteilsanspruch berechnet wird und wie Auskunft zum Nachlass vom Erben bzw. den Erben gefordert werden kann, um danach Ihren Anspruch auf den Pflichtteil zu beziffern und den Pflichtteil zu fordern. Anwalt Hollfelder teilt Ihnen mit, welche Personen pflichtteilsberechtigt sind. Z.B. sind dies die Kinder des/der Verstorbenen bzw. des Erblassers. Falls Sie sich die Frage stellen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten, berät Sie Rechtsanwalt Hollfelder.
Rechtsanwalt Hollfelder hat darüber hinaus den Testamentsvollstrecker-Lehrgang zum zertifizierten Testamentsvollstrecker des Anbieters Juristische Fachseminare erfolgreich absolviert, weshalb er bei dem DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) in der Testamentsvollstreckerliste geführt wird.
Artikel zum digitalen Nachlass
Fachanwalt Markus Hollfelder für Erbrecht und IT-Recht hat unter anderem an folgenden Zeitschriftenartikeln zum digitalen Erbe mitgewirkt:
handwerk magazin: Wer erbt den digitalen Nachlass? Markus Hollfelder: „Nie das gleiche Passwort“
Das handwerk magazin ist ein Wirtschaftsmagazin für Unternehmer aus dem Handwerk mit einer Auflage von über 70.000 Exemplaren: https://www.handwerk-magazin.de/
GameStar: »Kann ich meine Steam-Bibliothek eigentlich vererben?«
GameStar: Darf uns Ubisoft einfach DLCs und ganze Spiele vorenthalten? – Das sagt der Rechtsanwalt
GameStar ist das meistverkaufte deutschsprachige Magazin mit Schwerpunkt auf PC-Gaming und beherbergt außerdem das größte Videospiel-bezogene Portal im deutschsprachigen Internet:
https://www.gamestar.de/
Aktuell
Uns sind jüngst verstärkt Cybercrime Fälle herangetragen worden. Die Betrüger rufen Kunden der Bank bzw. Sparkasse an, wobei sogar die offizielle Nummer der Bank bzw. Sparkasse angezeigt wird. Eine PIN oder TAN wird von den Betrügern beim Vorgang nicht erfragt. Diese schaffen es dann trotzdem Überweisungen vorzunehmen und ggf. die Höchstgrenze für Überweisungen heraufzusetzen. Fachanwalt Hollfelder für IT-Recht berät und vertritt Sie, sofern Sie Opfer dieser Trickbetrüger wurden.
Weitere Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Hollfelder sind:
Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Markus Hollfelder hatte sowohl im Studium als auch im Referendariat seinen Schwerpunkt auf Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht ausgelegt.
Unterschiedliche Unternehmensformen und Unternehmensstrukturen sind zu berücksichtigen
Dieser wirtschaftsrechtliche Ansatz kommt Anwalt Hollfelder insbesondere bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen zugute. Das Verständnis von Unternehmensformen und Unternehmensstrukturen ist dabei essenziell.
Eine wirtschaftliche Denkweise ist bei jeder Beratung miteinzubeziehen
Darüber hinaus muss für eine umfassende anwaltliche Beratung neben der korrekten juristischen Bewertung einer Angelegenheit auch immer die wirtschaftliche Komponente mitberücksichtigt werden. Z.B. muss bedacht werden, welche Kosten zur Rechtsdurchsetzung aufgewandt werden müssen, die Solvenz des Gegners und auch der voraussichtliche zeitliche Rahmen spielt eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Aufgrund des Zeitfaktors kann beispielsweise eine außergerichtliche Einigung einem langwierigen Gerichtsverfahren vorzuziehen sein.
Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und Allgemeines Zivilrecht
Anwalt Markus Hollfelder ist Ihr kompetenter Partner im Vertragsrecht und im Allgemeinen Zivilrecht. Sichere Rechtskenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung sind im Vertragsrecht unabdingbar.
Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld vermeiden
Gerade die Vertragsgestaltung erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Das Augenmerk sollte unseres Erachtens von Anfang an darauf gelegt werden, dass späteren Rechtsstreitigkeiten möglichst vorgebeugt werden sollte, was sich durch
- klare und verständliche Regelungen,
- die sich nicht im Graubereich bewegen, sondern eindeutig rechtlich zulässig sind,
erreichen lässt.
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Börsenrecht
Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
Rechtsstreitigkeiten gibt es immer wieder in der Beziehung zwischen den Banken und ihren Kunden. Die Banken vergeben an ihre Kunden Darlehen und Kredite. Nicht immer läuft hierbei alles reibungslos und streitfrei. Rechtsanwalt Hollfelder berät Sie im Streitfall.
Fehlerhafte Anlageberatung
Darüber hinaus betreiben Banken Anlageberatung, empfehlen Geldanlagen, wie z.B. Fonds. Eine falsche Anlageberatung kann dann gegeben sein, wenn der Bankberater die Wüsche und Erfahrungen der Kunden nicht ausreichend berücksichtigt und z.B. eine viel zu riskante Geldanlage als Altersvorsorge empfiehlt.
Bundesgerichtshof achtet auf Anlegerschutz: Kunden müssen in Bezug auf die Anlageformen verständlich und vollständig beraten werden
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: In Bezug auf das Anlageobjekt muss der Anlageberater rechtzeitig, richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig beraten. Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH-Urteil vom 24. April 2014 – III ZR 389/12).
Die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Risikobereitschaft sind zu berücksichtigen
Ebenso fordert der BGH: Bei der im Rahmen der Anlageberatung geschuldeten anlegergerechten Beratung müssen die persönlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse des Kunden berücksichtigt und insbesondere das Anlageziel, die Risikobereitschaft und der Wissensstand des Anlageinteressenten abgeklärt werden. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein
Banken erhalten Provisionen
Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs werden von den Anlageberatern oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Oft sind es riskante Anlageformen, bei denen die Banken bzw. Banker die höchsten Provisionen verdienen.
Prospekthaftung
Geldanlagen wie Fonds und Neuemissionen werden mithilfe eines Wertpapierprospektes angepriesen. Oftmals werden darin die Zukunftsaussichten verfälscht positiv dargestellt. Dann kommt ggf. die sogenannte Prospekthaftung des Emittenten in Betracht.
Wertpapierhandel
Im weiten Bereich des Börsenrechts spielen die unterschiedlichen Wertpapierarten und die Rechte und Pflichten der Aktionäre eine Rolle. Auch in diesem Bereich wird Rechtsanwalt Hollfelder gerne Ihre rechtlichen Fragen beantworten.
Versicherungsrecht
Anwalt Markus Hollfelder ist Ihr versierter Rechtsbeistand im Bereich des Versicherungsrechts. In seiner anwaltlichen Laufbahn hat Rechtsanwalt Hollfelder über mehrere Jahre hinweg eine bekannte Versicherungsgesellschaft gerichtlich vertreten – insbesondere in den Bereichen Berufsunfähigkeit, Kommunales Haftungsrecht und Verkehrssicherungspflichten sowie Verkehrsrecht / Unfall und Schadensersatz.
Medizinrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Rechtsanwalt Hollfelder berät und vertritt Sie, wenn es um die Gebiete Medizinrecht bzw. Schadensersatzrecht und Schmerzensgeld geht.
Immobilienrecht und Werkvertragsrecht
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und sich rechtlich beraten lassen? Anwalt Hollfelder kann Ihren Vertrag überprüfen, bevor Sie die Unterschrift beim Notar leisten.
Im Werkvertragsrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, wenn es z.B. um Mängel, die Abnahme des Werkes und insbesondere die Bezahlung, also den Werklohn, geht. Anwalt Markus Hollfelder ist auch hier der richtige Ansprechpartner für Sie.
Strafrecht
Falls Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden sollte, fragen Sie in unserer Kanzlei an, ob in Ihrer Angelegenheit eine Verteidigung durch Rechtsanwalt Hollfelder in Betracht kommt.
Ehrenamtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts Markus Hollfelder
Rechtsanwalt Hollfelder ist 2. Vorstand des Anwaltsvereins Bamberg und Mitglied des Prüfungsaufgabenausschusses für die Ausbildung zur ReNo-Fachangestellten. Zudem ist Anwalt Hollfelder Sportwart und C-Oberschiedsrichter beim Tennisverein Post SV Bamberg 1928 e. V.