
Familienrecht in Bamberg und Scheidungsrecht – Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts in Bamberg. Ob Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung oder Hausratsteilung gilt unser Anspruch ab Beginn des Mandates den Interessen unserer Mandanten. Ganz besonders, dass Ihnen nicht schon durch Versäumnisse zu Beginn der Trennung Nachteile entstehen.
WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN! |
Damit Ihnen gegenüber Ihrem Noch-Partner keine Nachteile entstehen, bieten wir Ihnen schon zu Beginn der Scheidung:SCHNELLSTMÖGLICHER ERSTER BERATUNGSTERMIN (Montag bis Freitag: meist innerhalb von 24 Stunden)SPEZIELL AUF IHREN FALL ANGEPASSTE BETREUUNGTRANSPARENZ HINSICHTLICH DER ZU ERWARTENDEN KOSTENWIR BEGLEITEN SIE AB DER TRENNUNG ÜBER DIE SCHEIDUNG BIS ALLE ANGELEGENHEITEN ZU IHRER ZUFRIEDENHEIT GELÖST SIND |
IHR KURZFRISTIGER TERMIN: 0951 / 9179 3770 |
FAMILIENRECHT UND SCHEIDUNSRECHT – IHRE RECHTSANWÄLTE
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung, dies nicht mit standardisierten Checklisten, sondern individuell nach Ihren Bedürfnissen. Mit langjähriger beruflicher Erfahrung erarbeiten wir mit Ihnen individuell die Themenkreise:
- Trennungszeit
Mit dem Entschluss: „ich werde mich scheiden lassen“ beginnt der Prozess der Scheidung. Das Procedere beginnt mit der Trennungszeit. Diese ist in Deutschland, als Voraussetzung der Scheidung, erforderlich. Bereits während dieser Trennungszeit werden eine Vielzahl richtungsweisender Fragen geklärt. Bekomme ich Trennungsunterhalt? Wie sieht es mit der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus aus?
Wie lang dauert die Trennungszeit, bis ich mich scheiden lassen kann?
Da man in Deutschland grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten muss bevor man geschieden werden kann, sollte man die Zeit auch nutzen, um die Scheidung vorzubereiten. In der Trennungszeit besteht oft ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Neben diesem ist es in der Trennungszeit jedoch ratsam, die weiteren vermögensrechtlichen Fragen der Scheidung vorzubereiten. Sollte dabei sogar eine frühzeitige Einigung der Parteien in Bezug auf die Vermögensauseinandersetzung erreicht werden, erspart man sich nicht nur Nerven, sondern auch meist viel Geld. Eine zielgerichtete und juristisch fundierte Vorbereitung dieser Vereinbarung lässt das Schreckgespenst der „ruinösen Scheidung“ verschwinden.
Falls es Ihnen mit Ihren Scheidungsanwälten sogar gelingen sollte eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, sind die meisten unkalkulierbaren Probleme bereits von vornherein gelöst.
- Trennungsunterhalt
In der Trennungszeit ist grundsätzlich der finanziell besser gestellte Ehepartner verpflichtet, den Lebensunterhalt des anderen Ehepartners sicher zu stellen. Es ist weiterhin erforderlich, dass er gegenüber dem Leistungspflichtigen auch geltend gemacht wird. Wird dies versäumt, ist er für die Vergangenheit nicht mehr nachforderbar. Als Maßstab in der Höhe richtet sich der Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dies ist der Lebensstandard während des Zeitraums, in dem die Ehepartner zusammen gelebt haben. Zu unterscheiden ist der Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt ist nur bis zur Rechtskraft der Scheidung zu gewähren. Danach endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ob und ggf. wie hoch ein nachehelicher Unterhalt geschuldet wird, muss gesondert betrachtet werden.
- Wohnungszuweisung
Können sich Ehepartner bei der Trennung oder Scheidung nicht darüber einigen, wer in der bisherigen Wohnung verbleibt, kann das Familiengericht auf Antrag die Wohnungszuweisung vornehmen. Gerade in Zeiten explodierenden Mieten ist dies als Existenzgrundlage gerade für alleinerziehenden Elternteilen existenziell. Zur alleinigen Nutzung ist es aber erforderlich, dass auch unter Berücksichtigung die Belange des anderen Ehepartners notwendig sind, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Unbillige Härte ist in der Regel gegeben, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern gefährdet ist.
- Scheidung
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Haushaltsteilung
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleichsanspruch
- Gemeinsames Haus
- Und was Ihren Fall sonst noch betrifft
Kontakt
Hier ist unser Anspruch Sie während Ihrer Scheidung vor Nachteile zu schützen. Sie erreichen uns telefonisch oder indem sie das untenstehende Kontaktformular ausfüllen.
Telefon: 0951 / 91 79 3770.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.