
Leuteritz Schiener – Kanzlei für Arbeitsrecht in Bamberg
Viele Millionen Menschen sichern als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin durch ihre tägliche Arbeit ihre wirtschaftliche Existenz und sorgen so für den Unterhalt ihrer Angehörigen. Auch für Arbeitgeber ist wirtschaftlicher Erfolg von grundlegender Bedeutung – Voraussetzung dafür sind funktionierende Arbeitsverhältnisse. Um persönliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie daher bei notwendigen Veränderungen oder bevorstehenden Schwierigkeiten innerhalb von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei Beendigungen, einen versierten Rechtsanwalt hinzuziehen. So können Sie sicherstellen, dass Ihnen keine vermeidbaren Nachteile entstehen.
Im Arbeitsrecht sind wir permanent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig, vor allem bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungsschutzklagen und Auflösungsverträgen. Wir sehen unsere Aufgabe in diesem vielfältigen Rechtsgebiet neben der Vertretung unserer Mandanten in Gerichtsverfahren vor allem in der Beratung, Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung. Daher bieten wir unseren Mandanten professionelle Unterstützung und Vertretung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften, Betriebsräten sowie vor Einigungsstellen und bei der Ausgestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen. Außerdem stehen wir unseren Mandanten bei betrieblichen Umstrukturierungen und Neuorganisation mit kompetenten Lösungen zur Seite.
WIR SETZEN UNS FÜR SIE EIN! |
UNSERE LEISTUNGEN: ERSTER BESPRECHUNGSTERMIN INNERHALB VON 48 STUNDEN (Montag bis Freitag) SPEZIELL AUF IHRE BEDÜRFNISSE ANGEPASSTER SERVICE VERTRETUNG DURCH EINEN IM ARBEITSRECHT PRAKTIZIERENDEN RECHTSANWALT TRANSPARENZ HINSICHTLICH DER ZU ERWARTENDEN KOSTEN |
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Leuteritz Schiener – Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bamberg
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht für die abhängig Beschäftigten. Rechtlich ist das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren, aus dem fortlaufend Rechte und Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien resultieren. Hinzu kommt, dass im Arbeitsrecht in besonders sensiblen Bereichen öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten sind. Ein eigenes Arbeitsgesetzbuch existiert nicht. Die maßgeblichen Vorschriften sind auf verschiedene Gesetze verteilt. Dennoch stellt das Arbeitsrecht ein eigenes Rechtsgebiet dar, mit einer eigenständigen Gerichtsbarkeit. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind daher vor den Arbeitsgerichten auszutragen und nicht vor Amts- oder Landgerichten. Selbstverständlich geht damit eine eigenständige Prozessordnung einher, die der im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt beherrschen muss, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir werden im gesamten Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig, vor allem bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungsschutzklagen und Auflösungsverträgen.
Kündigungsschutzklagen
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie sich umgehend rechtlich beraten lassen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Ist Ihnen beispielsweise bekannt, dass die Folge einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld ist? Ihr Rechtsanwalt wird diese und viele andere Fragen mit Ihnen erörtern, um drohende Nachteile abzuwenden – soweit das möglich ist. Sie müssen aber bedenken, dass gegen eine Kündigung grundsätzlich nur in sehr kurzen Fristen vorgegangen werden kann. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, ob ein Vorgehen gegen eine Kündigung sinnvoll ist, welche Ziele realistischer Weise erreicht werden können, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben und ob die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht.
Sie sollten auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Arbeitsrecht nicht aus Kostengründen verzichten. Es ist nämlich so, dass ein grundlegendes Prinzip des arbeitsgerichtlichen Verfahrens darin besteht, dass jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss, § 12 a ArbGG, selbst wenn sie gewinnt. Vorteil dieser Regelung für Sie ist, dass Sie selbst im Falle des Unterliegens vor dem Arbeitsgericht nicht die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite tragen müssen. Da Arbeitsgerichtsprozesse oft mit einer Abfindung enden, fallen die Kosten des eigenen Rechtsanwalts meist nicht ins Gewicht.
Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge
Wir prüfen, gestalten und verhandeln für Sie Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihre Zeugnisse. Im Arbeitsrecht werden oft Formulierungen benutzt, deren Bedeutung juristische Laie nicht beurteilen können. Hier können wir Ihnen helfen zu beurteilen, ob eine Formulierung in Ihrem Arbeitszeugnis positiv oder negativ zu werten ist, oder welche Bedeutung eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag hat.
Abfindung
Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitnehmer eine Abfindung durchsetzen kann und, wenn ja, in welcher Höhe. Wir beraten Sie diesbezüglich und führen für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie ein möglichst gutes Ergebnis erreichen.
Sonstige Leistungen
Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst außerdem rechtliche Fragen zu:
- Begründung von Arbeitsverhältnissen
- Durchsetzung und Prüfung von Kündigungen, Änderungskündigungen und Entlassungen
- Vertragsaufhebung und Abfindung
- Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
- Betriebsübergang
- Abwehr und Durchsetzung von Forderungen aus Lohn- und Gehalt, z.B. bei Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Gestaltung und Prüfung von Abmahnungen
- Urlaub, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung
- Weisungsrecht des Arbeitgebers, z.B. bei Versetzungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- Mobbing und Prüfung von Ansprüchen wegen Diskriminierung im Sinne des AGG
Achtung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist durch kurze Fristen geprägt. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, die Sie überprüfen lassen möchten, sollten Sie sich deshalb unverzüglich handeln und sich mit einem im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Bereits drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gilt diese als rechtswirksam und sie kann grundsätzlich rechtlich nicht mehr angegriffen werden. Als Kanzlei im Arbeitsrecht stellen wir Ihnen daher kurzfristige Termine zur Verfügung, damit wir Ihnen schnellstmöglich eine individuelle Beratung bieten können.
Kosten des Arbeitsrechtsstreits
Grundsätzlich zahlt in der ersten Instanz eines Arbeitsrechtsstreits jede Partei ihre Kosten selbst. Diese berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Falle einer Berufung muss die unterlegene Partei die Kosten des Berufungsverfahrens bezahlen.
Schildern Sie uns Ihre Frage – wir werden Ihnen noch vor der Beratung die voraussichtlich zu erwartenden Kosten benennen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Mit Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, beantragen wir selbstverständlich für Sie eine Deckungszusage für den Kündigungsschutzprozess. Sobald uns diese vorliegt, können wir für Sie die Kündigungsschutzklage anfertigen und Sie müssen in diesem Fall in der Regel nur die ggf. mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung sowie ggf. anfallende Reisekosten tragen.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Ohne Rechtsschutzversicherung können Sie, wenn Sie bedürftig sind, für die Beratung bis zum Gerichtsverfahren beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
Außerdem besteht in diesem Fall eventuell auch die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Selbstverständlich prüfen wir gerne für Sie im ersten Beratungsgespräch, ob Sie Chancen auf Prozesskostenhilfe haben. Sprechen Sie uns an!
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AKTUELL: Wir beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen aufgrund der COVID-19-Pandemie, z.B. im Arbeitsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Erbrecht oder Vertragsrecht. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an!
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Kontakt
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96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 9179 3770
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