Ihr Rechtsanwalt bei einer Teilungsversteigerung in Bamberg

Rechtsanwalt Hollfelder ist Ihr Rechtsanwalt in Bamberg, wenn es um Teilungsversteigerungen von Immobilien geht.

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Rechtsanwalt Hollfelder berät, unterstützt und vertritt Sie bei Teilungsversteigerungen in Bamberg

Infos zur Teilungsversteigerung:

Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, um eine unteilbare Immobilie bei Uneinigkeit der Miteigentümer (z.B. in Erbengemeinschaften oder bei Scheidungen) in Geld umzuwandeln und den Erlös aufzuteilen. Vorteile sind die erzwungene Auseinandersetzung, die Chance für Miteigentümer, die Immobilie selbst zu erwerben, und der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Grundlagen zur Teilungsversteigerung:

  • Zweck: Umwandlung einer Immobilie in Geld, um Vermögen unter Miteigentümern bzw. Miterben aufzuteilen.
  • Anlass: Uneinigkeit über den Verkauf oder die Verwaltung einer gemeinsamen Immobilie, typischerweise bei Scheidung oder Erbstreitigkeiten.
  • Antrag: Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, um das Miteigentum zu beenden.
  • Verfahren: Eine Sonderform der Zwangsversteigerung, bei der die Immobilie öffentlich versteigert wird, ähnlich einer Zwangsversteigerung, um den Erlös zu teilen. 

Vorteile der Teilungsversteigerung:

  • Erzwungene Lösung: Stellt eine Lösung dar, die von einem oder mehreren Miterbe/n zwangsweise durchgesetzt werden kann, wenn gütliche Einigungen scheitern.
  • Möglichkeit des Erwerbs: Miteigentümer bzw. Miterben können die Immobilie selbst ersteigern und behalten, was sie vor dem Verlust an Dritte schützt.
  • Keine Gewährleistung: Versteigerungen schließen grds. Gewährleistungsansprüche aus.

Nachteile der Teilungsversteigerung können u.a. ein eventuell niedriger Versteigerungserlös bei geringer Nachfrage (aber gleichzeitig Chance zum Eigenerwerb durch Mitbieten) und hohe Kosten sein. Oftmals stellt die Teilungsversteigerung aber den einzigen Weg dar, wenn ein Miterbe blockiert oder mehrere Miterben den freihändigen Verkauf verhindern.

Kontakt

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